R – Kennbuchstabe

R – Kennbuchstabe verschiedener Münzstätten

Münzen aus den französischen Münzstätten Saint-André de Villeneuve (1540-1700), Rennes (bis 1540), Orléans (bis 1794), Rom auf päpstlichen, italienischen und napoleonischen Münzen (hier ein gekröntes R) und Rio de Janeiro auf brasilianischen Münzen haben das Kennzeichen R.

Randschaden

Randschaden – Beschädigung des Münzrahmens

Randschaden bezeichnet die Beschädigung einer Münze am Rand. Dies kann durch Fall, Schlag, Feilen oder durch einen Schrötlingsfehler entstehen.
Auch das Entfernen von Trageösen (Henkelspur) kann Randschäden verursachen, die sich gravierend auf den Wert der Münze auswirken. In Auktionskatalogen und Verkaufslisten müssen Randschäden angegeben werden – meist mit der Abkürzung Rdsch.

Raugewicht

Raugewicht – Das Gesamtgewicht einer Münze

Das Raugewicht (auch Bruttogewicht oder Schrot) bezeichnet das Gesamtgewicht einer Münze, also das Edelmetall und die weiteren Legierungsanteile. Maßgeblich für den Wert einer Münze war früher jedoch ausschließlich das Feingewicht (Nettogewicht) des verwendeten Edelmetalls.

Rebellentaler

Rebellentaler – Eine Talermünze des Herzogs von Braunschweig-Wolfenbüttel

Der Rebellentaler ist der erste aus einer Reihe von Spott-Talern, die der Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel anlässlich der Streitigkeiten mit seinen adeligen Gegnern prägen ließ.
Die 1595 ausgegebene Münze zeigt auf der Vorderseite den braunschweigerischen Wilden Mann mit einer Fackel und einem gespitzten Pfeil, dessen Spitze von einem liegenden Hund geleckt wird. Auf der Rückseite wird die Rotte Korah im Wappenkranz dargestellt.

Reichsguldiner

Reichsguldiner – Großsilbermünze

Der Reichsguldiner bezeichnet eine Großsilbermünze zu 60 Kreuzern, die erstmals nach der 2. Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 geprägt wurde. Die Münze wog 24,63 g, und hatte einen Feingehalt von 930/1000. Das Münzbild auf der Rückseite zeigt einheitlich den Reichsadler und die Wertangabe 60 im Reichsapfel. Da der Reichsguldiner im nord-, mittel- und westdeutschen Raum nicht akzeptiert wurde, beschränkte sich der Umlauf und die Prägung der Münze auf Südwestdeutschland. Im Reichsmünzedikt von 1566 wurde schließlich der Taler anerkannt, der zum Reichstaler wurde und den Reichsguldiner ablöste.