Reichsmark

Reichsmark – 1924 eingeführte Währungseinheit des Deutschen Reiches

Die Reichsmark (Abk.: RM) wurde durch das Münzgesetz vom 30. August 1924 als Folgewährung der Rentenmark als offizielles Zahlungsmittel in Deutschland eingeführt. Es wurden Münzen im Wert von 1, 2, 3 und 5 Reichsmark, sowie 1, 2, 4, 5, 10 und 50 Reichspfennige geprägt. Mit der Währungsreform von 1948 wurde die Reichsmark ungültig und durch die Deutsche Mark ersetzt.