Reichsguldiner

Reichsguldiner – Großsilbermünze

Der Reichsguldiner bezeichnet eine Großsilbermünze zu 60 Kreuzern, die erstmals nach der 2. Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 geprägt wurde. Die Münze wog 24,63 g, und hatte einen Feingehalt von 930/1000. Das Münzbild auf der Rückseite zeigt einheitlich den Reichsadler und die Wertangabe 60 im Reichsapfel. Da der Reichsguldiner im nord-, mittel- und westdeutschen Raum nicht akzeptiert wurde, beschränkte sich der Umlauf und die Prägung der Münze auf Südwestdeutschland. Im Reichsmünzedikt von 1566 wurde schließlich der Taler anerkannt, der zum Reichstaler wurde und den Reichsguldiner ablöste.

Reichsmark

Reichsmark – 1924 eingeführte Währungseinheit des Deutschen Reiches

Die Reichsmark (Abk.: RM) wurde durch das Münzgesetz vom 30. August 1924 als Folgewährung der Rentenmark als offizielles Zahlungsmittel in Deutschland eingeführt. Es wurden Münzen im Wert von 1, 2, 3 und 5 Reichsmark, sowie 1, 2, 4, 5, 10 und 50 Reichspfennige geprägt. Mit der Währungsreform von 1948 wurde die Reichsmark ungültig und durch die Deutsche Mark ersetzt.